AGB

Nachfolgend finden Sie meine geltenden AGB für Schwangerachaft / Wochenbett und Kurse

Allgemeine Vertragsbedingungen zur Begleitung in Schwangerschaft und Wochenbett

Die Betreuung der Schwangeren und Wöchnerinnen, erfolgt primär durch Hebamme Nina Wortha. Im Vertretungsfall oder in Urlaubszeiten, wird Frau Wortha durch andere Kolleginnen vertreten.Bei Anmeldung zur Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung bestätige ich, dass ich bisher keine Leistungen bei einer anderen Hebamme in Anspruch genommen habe. Sollte dies doch der Fall sein, informiere ich die Hebamme vor dem ersten Termin darüber und erkläre mich damit einverstanden, dass doppelt erbrachte Leistungen  in diesem Fall von mir privat bezahlt werden.

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen bzw. Leistungen anderer Berufsgruppen.

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist ( 14 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

 

Individuelle Leistungen (IGL)

Geburtsvorbereitende Akupunktur :

Diese Leistung, ist durch die Hebammengebührenordnung, nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar. Sie stellt deshalb eine, von der Betreuten privat zu bezahlende Leistung dar. 
Die Kosten werden am Ende der Behandlung, durch die Hebamme in Rechnung gestellt. 
Die Rechnung ist innerhalb  von 14 Tagen zu begleichen. 

Die Kosten belaufen sich auf 20 € pro Sitzung 

Laserbehandlung bei Beschwerden : 30€ pro Sitzung 

Allgemine Vertragsbedingungen zur Kursteilnahme

Die Kursteilnehmerin ist durch ihre Anmeldung über das  Portal verbindlich angemeldet und erklärt sich mit den folgenden AGB einverstanden.

Wiederruf kann nur telefonisch innerhalb von 14 Tagen, nach Buchung des Kurses erfolgen.

Der Wiederruf beinhaltet die Abmeldung vom Kurs und ist an die jeweilige Kursleitung zu richten. 

Wird die Teilnahme am Kurs nach 14 Tagen abgesagt, wird die Partnergebühr  trotzdem erhoben. 

In den Geburtsvorbereitungskursen Abend und Wochenende, fällt eine Partnergebühr an. Dabei handelt es sich um eine Private Leistung. Die Gebühr ist nicht automatisch von den Kassen erstatungspflichtig. Dies ist durch die Kursteilnehmer selbst zu prüfen. 

Die Partnergebühr für Geburtsvorbereitung am Abend, wird privat mit 120 Euro pro Kurs  in Rechnung gestellt.

Die Partnergebühr für Wochenendkurse beträgt  250 Euro pro Wochenende und ist in bar am ersten Kurstag zu begleichen.

Für die Partnergebühr an Paarabenden, oder der Partnergebühr für Paarkurse, gilt: 

Fehlt der Partner am Partnerabend/ Wochenende oder wird der Kurs vor Beginn storniert, oder nicht angetreten, wird trotzdem die gesamte Summe in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Ausfall bei Krankheit des Partners oder Paares. 

Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. 

Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

Gesetzlich versicherten Frauen:

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden  von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.

Privat versicherten Frauen:

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden von der Hebamme direkt mit der Teilnehmerin abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Privatgebührenordnung für Hebammen in Rheinland-Pfalz. Die privat versicherte Teilnehmerin ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen, unabhängig von der Erstattung durch ihre Privatversicherung. 


Außerdem 

Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

Für Unfälle und den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Eigentum kann keine Haftung übernommen werden.

Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt den Eltern.